Stand 22.07.2025
Allgemeines über ASC
Die Möglichkeit zum Erwerb von Activity and Social Credits (ASC) stellt ein besonderes Merkmal der HdM dar, da hiermit das ehrenamtliche Engagement innerhalb der VS durch die Hochschule gewürdigt wird.
Voraussetzung für den Erwerb von ASC-Punkten ist ein eigenverantwortliches Engagement über das Angebot der Lehre hinaus.
Allerdings werden ASC ausschließlich für Aktivitäten innerhalb der VS und deren Initiativen vergeben.
Die durchgeführten Tätigkeiten sollen dabei insbesondere der Weiterbildung der sozialen, organisatorischen und kommunikativen Kompetenzen der Studierenden dienen.
Kriterien zur Vergabe von ASC
ASC können in der Staffelung von 2,5 ASC, 5 ASC und 10 ASC vergeben werden. Ihr Wert richtet sich hierbei an der durchgeführten Tätigkeit und des zeitlichen Aufwands. Grundsätzlich orientiert sich die Vergabe an den folgenden Kriterien:
- 2,5 ASC für Helfende oder gleichwertig:
Eine Tätigkeit, die kurzfristig andauert, eine geringe Verantwortung trägt und maßgeblich zum Gelingen des Vorhabens beiträgt. Der Arbeitsaufwand entspricht ca. 7,5 Stunden. - 5 ASC für Nebenverantwortung oder gleichwertig:
Eine Tätigkeit, die einen längeren Zeitraum andauert und maßgeblich zum Gelingen des Vorhabens beiträgt. Der Arbeitsaufwand entspricht ca. 15 Stunden. - 10 ASC für Hauptverantwortung oder gleichwertig:
Eine Tätigkeit, die ein ganzes Semester lang andauert, eine verantwortungsvolle Aufgabe beschreibt und maßgeblich zum Gelingen des Vorhabens beiträgt. Der Arbeitsaufwand entspricht ca. 30 Stunden.
Initiativen aufgepasst:
Eine bloße Teilnahme an Initiativen wird allerdings nicht vergütet!
Ratsmitglieder aufgepasst:
Der VS-Rat hat am 21.09.2022 beschlossen, dass Ratsmitglieder aufgrund regelmäßiger Teilnahme an VS-Ratssitzungen und aktiver Teilnahme an VS-Arbeit je 5 ASC erhalten können. Damit haben diese Studierenden ebenso die Möglichkeit die maximale Anzahl von 10 ASC für das gesamte Semester zu erhalten.
Anrechnungsprozess
Es können maximal 10 ASC pro Semester und insgesamt 30 ASC während der gesamten Studiendauer (bei Bachelorstudierenden) erworben werden.
10 ASC entsprechen dabei 1 ECTS. Eine Anrechnung im Zeugnis erfolgt in Abhängigkeit der erworbenen ASC im Modul „Besondere Prüfungsleistungen“ entweder unter Schlüsselqualifikation A: 1 ECTS oder Schlüsselqualifikation B: 2 ECTS.
Aufgepasst: Der Begriff wurde abgeändert und erscheint demnächst als Verfasste Studierendenschaft A/B in der Leistungsübersicht.
Die ASC sind zwar rückwirkend bis zum Ende des Studiums gültig bzw. anrechenbar, allerdings musst du für die Anrechnung unbedingt folgendes ASC-Formular ausfüllen und es direkt nach getaner Arbeit bzw. am Ende des Semesters von der hauptverantwortlichen Person der Tätigkeit unterschreiben lassen. Das ist nämlich dein Nachweis!
Sofern du die Unterschriften nicht einholst, kannst du der ASC-Koordination dein Engagement nicht nachweisen und dies macht uns die Prüfung deines Antrags unmöglich. Daher findest du im Kriterienkatalog oder hier deine Ansprechpartner:innen für die Unterschrift:
- Mitglied Initiative oder Team → Initiativleitung oder Teamleitung
- Initiativleitung → Initiativkoordination
- VS-Ratsmitglied → Ratspräsident:in
Regelung für Helfende:
Studierende, die sich durch flexibles und kürzeres Engagement einbringen, sollen auch mit ASC belohnt werden. Diese Regelung ist besonders für Personen – bspw. Mitglieder des Eventteams – gedacht, die mehrere kürzere Schichten übernehmen, sodass deren Engagement ebenfalls fair angerechnet werden kann.
Du bist betroffen? Dann fülle zusätzlich den ASC-Stundenzettel aus. Dieser ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zu dem bestehenden Formular und soll die Anrechnung für kürzere Schichten und zeitlich gestückelte Einsätze erleichtern.
So funktioniert’s:
Dokumentiere auf dem Stundenzettel alle Einsätze – mit Angabe von Datum, Veranstaltung, Art der Tätigkeit, Dauer der Schicht und der Unterschrift der verantwortlichen Person für das jeweilige Event. Bitte beachte, dass du auch bei dieser Regelung die Unterschriften direkt nach Abschluss der Schicht einholst, da diese als Nachweis für deine Tätigkeiten dienen. Ohne die vollständige Dokumentation und Unterschriften kann dein Einsatz nicht berücksichtigt werden.
Wissenswert für alle:
Hast du eine gerade Anzahl an ASC (10, 20 oder 30 ASC) gesammelt, kannst du dann das Formular bzw. das Formular inkl. Stundenzettel im VS-Büro abgeben oder vorzugsweise per Mail an uns, die ASC-Koordination senden. Wir werden es anschließend prüfen und an die zuständige Ansprechperson in der Prüfungsverwaltung zur Anrechnung weiterleiten.
Aufgepasst:
Auch wenn der Prozess in der Regel nicht lange dauert, möchten wir dich dennoch bitten, geduldig zu sein.
Wir sind selbst Studierende, die gegen Ende des Semesters auch eingespannt sind. Zudem erwarten wir in diesem Zeitraum immer ein erhöhtes Aufkommen der Anträge. Daher reiche gerne dein ASC-Formular spätestens zwei Wochen vor Semesterende bei uns ein. Insbesondere dann, wenn die Credits für das laufende Semester angerechnet werden sollen.
Damit dein Antrag nicht verloren geht, würden wir dir empfehlen das Formular digital auszufüllen und per E-Mail einzureichen.
Auch wenn die ASC angerechnet werden, ist dies nicht mit einem separaten Tätigkeitsnachweis für dein Engagement gleichzusetzen. Sofern du diesen für eine Bewerbungen (Job, Stipendium,…) benötigst, frag gerne dafür beim Vorstand an.
Aktueller Kriterienkatalog
Eine Auflistung der Tätigkeiten, für die bereits ASC beantragt wurden, ist in unserem ASC-Kriterienkatalog einsehbar.
Zudem findest du darin auch die Tätigkeiten, für die wir keine ASC vergeben.
Mit einer Überarbeitung des Kriterienkatalogs im Juni 2024, wurden zudem neue Posten aufgenommen. Daher kann das Engagement von Studierenden aller Initiativen gleichermaßen gewürdigt und mit ASC belohnt werden.
Wenn du dennoch eine neue Tätigkeit im Katalog aufnehmen lassen möchtest (z. B. durch Gründung einer neuen Initiative), melde dich bitte bei der ASC-Koordination mit folgendem Formular.
Wir prüfen deinen Antrag und leiten ihn nach einer erfolgreichen Befürwortung unsererseits an den Prorektor für Lehre weiter.
Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, informieren wir dich selbstverständlich und aktualisieren den Kriterienkatalog dementsprechend.
Aufgepasst:
Eine Aufnahme in den Kriterienkatalog kann auch einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher reiche den Antrag frühzeitig bei uns ein und bleib geduldig. Dadurch sicherst du dir aber die Möglichkeit direkt ASC zu erwerben 😉
Q&A
Im folgenden findest du Antworten auf Fragen, die uns zum Thema ASC erreichen:
Ich habe gesehen, dass es ein neues ASC-Formular gibt. Ist mein altes Formular noch gültig?
Ja. Wir haben im Juli 2025 die ASC-Formulare überarbeitet und bitten dich daher, ab jetzt die neue Version zu verwenden. Wenn du allerdings vor der Umstellung ASC und Unterschriften mit dem alten Formular gesammelt hast, ist dieses natürlich weiterhin gültig.
Wie fülle ich meinen ASC-Antrag aus?
Wir akzeptieren nur vollständig ausgefüllte Anträge. Wir mussten in der Vergangenheit allerdings feststellen, dass bei Posten oder Kurzbeschreibung der Tätigkeit keine Angaben gemacht werden. Häufig lag dies an Unklarheiten. Bitte achte daher auf die Vollständigkeit. Zur Orientierung darfst du gerne auch einen Blick in den Kriterienkatalog werfen. Dort findest du die Posten (z. B. gewähltes Ratsmitglied, Strukturbeauftragte:r, Hauptverantwortliche:r von Filmrausch) und ein paar beispielhafte Tätigkeitsbeschreibungen. Diese sind allerdings nicht begrenzt, weswegen wir dich bitten würden, wirklich nur das aufzuschreiben, was du wirklich getan hast. So können wir deinen Antrag zügig prüfen. Hier findest du auch mal ein Beispiel für einen ausgefüllten Antrag inkl. Stundenzettel.
Wie reiche ich mein ASC-Formular ein?
Am besten reichst du deinen ASC-Antrag digital ein. Auch wenn es bei uns im Büro ein Fach für analoge Anträge gibt, empfehlen wir dir, den ausgefüllten Antrag einzuscannen und per E-Mail an uns zu senden. So können wir ihn schneller bearbeiten und ihr erhaltet zeitnah eine Bestätigung über die Bearbeitung.
Wann reiche ich meine ASC-Formular ein und warum sollte ich damit sogar bis zum Ende meines Studiums warten?
Wann du dein ASC-Formular einreichst, um dir die ECTS anrechnen zu lassen, ist grundsätzlich dir überlassen. Da ASC aber rückwirkend bis zum Ende deines Studiums gültig sind, kann es sinnvoll sein, mit der Einreichung zu warten. Warum? Wenn du durch die Anrechnung frühzeitig genügend ECTS erreichst, kann es passieren, dass du zur Bachelorarbeit zwangsangemeldet wirst. Um das zu vermeiden, empfehlen wir dir, die ASC erst ganz am Schluss einzureichen. Manchmal kann es aber auch sein, dass du ggf. noch ECTS brauchst, um deine Bachelorarbeit überhaupt anzumelden. Dann kannst du sie dir natürlich auch früher anrechnen lassen.
Wer hilft mir, wenn ich mir unsicher bin, ob meine Tätigkeit ASC-würdig ist?
Im Kriterienkatalog findest du die Tätigkeiten für die es ASC gibt und in den Beschreibungen beispielhafte Arbeiten. Wenn du dir dennoch unsicher bist, kannst du dich gerne direkt an uns wenden.
Kann ich ASC-Punkte aus verschiedenen Tätigkeiten kombinieren, um auf 10 ASC im Semester zu kommen?
Ja, das ist möglich. Du kannst beispielsweise bei zwei Initiativen die Nebenverantwortung inne haben und dafür jeweils 5 ASC beantragen. Selbstverständlich sind auch andere Kombinationen möglich.
Ich habe in einem Semester mehr als 10 ASC gesammelt, kann ich diese auch anrechnen lassen?
Leider nein. Die 10 ASC sind das Maximum für ein Semester und können nicht überschritten werden. Allerdings würden wir dir empfehlen, dennoch alle deine Tätigkeiten im ASC-Formular einzutragen und die Unterschriften dafür einzuholen. Damit bist du auf der sicheren Seite.
Für meine Angaben ist nicht genug Platz auf dem ASC-Formular bzw. auf dem Stundenzettel?
Wenn der Platz auf dem ASC-Formular oder dem Stundenzettel nicht ausreicht, dann schnapp dir einfach ein zusätzliches Exemplar und vermerke darauf deutlich, dass es sich um eine Fortsetzung handelt. Achte darauf, dass auch auf den zusätzlichen Seiten alle erforderlichen Angaben und Unterschriften vorhanden sind. Wenn du deine ASC anrechnen lassen möchtest, reiche dann bitte
Was ist, wenn ich die Unterschrift zu spät oder gar nicht bekomme? Gibt es Ausnahmen?
Du bist selbst dafür verantwortlich, dir die notwendigen Unterschriften einzuholen. Wenn dir doch eine Unterschrift fehlt, kannst du dich damit an uns wenden und wir prüfen, was wir in diesem Fall tun können. In der Regel haben wir auch dafür meistens eine Lösung gefunden.
Ich bin Ratsmitglied, wann muss ich meine ASC spätestens beantragen?
Diese ASC-Punkte müssen zwei Wochen vor der letzten Ratssitzung bei dem:der Ratspräsident:in über das ASC-Formular beantragt werden. Ob die ASC-Punkte vergeben werden, wird per Mehrheitsentscheid in einer gemeinsamen Sitzung von Ratspräsident:in und Vorstand entschieden.
Oh mist, ich habe die Prüfungsanmeldung verpasst. Kann ich meine ASC noch in diesem Semester anrechnen lassen?
Keine Sorge – ASC können jederzeit und unabhängig von der Prüfungsanmeldung angerechnet werden. Wichtig ist nur, dass du deinen Antrag vollständig einreichst, dann kümmern wir uns um den Rest. Denk bitte dennoch daran, den Antrag rechtzeitig einzureichen.
Ich studiere im Master, kann ich mir dann auch ASC anrechnen lassen?
Ja. Studierst du im Master, hast du ebenfalls die Möglichkeit ASC zu sammeln. Allerdings können dir leider nur maximal 10 ASC für das gesamte Studium angerechnet werden.
Gibt es noch Unklarheiten? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an vs-asc@hdm-stuttgart.de.