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Allgemeines über ASC
Die Möglichkeit zum Erwerb von Activity and Social Credits (ASC) stellt ein besonderes Merkmal der HdM dar, da hiermit das ehrenamtliche Engagement innerhalb der VS durch die Hochschule gewürdigt wird.
Voraussetzung für den Erwerb von ASC-Punkten ist ein eigenverantwortliches Engagement über das Angebot der Lehre hinaus.
Allerdings werden ASC ausschließlich für Aktivitäten innerhalb der VS und deren Initiativen vergeben.
Die durchgeführten Tätigkeiten sollen dabei insbesondere der Weiterbildung der sozialen, organisatorischen und kommunikativen Kompetenzen der Studierenden dienen.
Kriterien zur Vergabe von ASC
ASC-Punkte können in der Staffelung von 2,5 ASC, 5 ASC und 10 ASC vergeben werden. Ihr Wert richtet sich hierbei an der durchgeführten Tätigkeit und des zeitlichen Aufwands. Grundsätzlich orientiert sich die Vergabe an den folgenden Kriterien:
- 2,5 ASC für Helfende oder gleichwertig:
Eine Tätigkeit, die kurzfristig andauert, eine geringe Verantwortung trägt und maßgeblich zum Gelingen des Vorhabens beiträgt. Der Arbeitsaufwand entspricht ca. 7,5 Stunden. - 5 ASC für Nebenverantwortung oder gleichwertig:
Eine Tätigkeit, die einen längeren Zeitraum andauert und maßgeblich zum Gelingen des Vorhabens beiträgt. Der Arbeitsaufwand entspricht ca. 15 Stunden. - 10 ASC für Hauptverantwortung oder gleichwertig:
Eine Tätigkeit, die ein ganzes Semester lang andauert, eine verantwortungsvolle Aufgabe beschreibt und maßgeblich zum Gelingen des Vorhabens beiträgt. Der Arbeitsaufwand entspricht ca. 30 Stunden.
Initiativen aufgepasst:
Eine bloße Teilnahme an Initiativen wird allerdings nicht vergütet!
Ratsmitglieder aufgepasst:
Der VS-Rat hat am 11.11.2020 beschlossen, dass Ratsmitglieder aufgrund regelmäßiger Teilnahme an VS-Ratssitzungen und aktiver Teilnahme an VS-Arbeit je 5 ASC erhalten können. Damit haben diese Studierenden ebenso die Möglichkeit 10 ASC für das gesamte Semester zu erhalten.
Anrechnungsprozess
Es können maximal 10 ASC pro Semester und insgesamt 30 ASC während der gesamten Studiendauer erworben werden.
10 ASC entsprechen dabei 1 ECTS. Eine Anrechnung im Zeugnis erfolgt in Abhängigkeit der erworbenen ASC im Modul „Besondere Prüfungsleistungen“ entweder unter Schlüsselqualifikation A: 1 ECTS oder Schlüsselqualifikation B: 2 ECTS.
Die ASC sind zwar rückwirkend bis zum Ende des Studiums gültig bzw. anrechenbar, allerdings müsst ihr für die Anrechnung unbedingt folgendes ASC-Formular ausfüllen und es direkt nach getaner Arbeit bzw. am Ende des Semesters von der hauptverantwortlichen Person der Tätigkeit unterschreiben lassen. Das ist nämlich euer Nachweis!
Sofern ihr eure Unterschriften nicht einholt, könnt ihr der ASC-Koordination euer Engagement nicht nachweisen und dies macht uns die Prüfung eures Antrags unmöglich. Daher findet ihr hier eure Ansprechpartner:innen für die Unterschrift:
- Mitglied Initiative → Initiativleitung
- Initiativleitung → Initiativkoordination
- VS-Ratsmitglied → Ratspräsident:in
Habt ihr eine gerade Anzahl an ASC (10, 20 oder 30 ASC) gesammelt, könnt ihr dann das Formular im VS-Büro abgeben oder per Mail an uns, die ASC-Koordination senden. Wir werden es anschließend prüfen und an das zuständige Prüfungsamt zur Anrechnung weiterleiten.
Aufgepasst:Auch wenn der Prozess in der Regel nicht lange dauert, möchten wir euch dennoch bitten, geduldig zu sein.
Wir sind selbst Studierende, die gegen Ende des Semesters auch eingespannt sind. Zudem erwarten wir hier immer ein erhöhtes Aufkommen eurer Anträge. Daher reicht gerne eure ASC-Formulare spätestens zwei Wochen vor Semesterende bei uns ein. Insbesondere dann, wenn die Credits für das laufende Semester angerechnet werden sollen.
Auch wenn die ASC angerechnet werden, ist dies nicht mit einem separaten Tätigkeitsnachweis für euer Engagement gleichzusetzen.
Sofern ihr diesen für eure Bewerbungen (Job, Stipendium,…) benötigt, ladet euch bitte hier die Vorlage runter und füllt sie aus.
Für die notwendigen Unterschriften müsst ihr dieses dann per Mail an den Vorstand schicken.
Aktueller Kriterienkatalog
Eine Auflistung der Tätigkeiten, für die bereits ASC beantragt wurden, ist in unserem ASC-Kriterienkatalog einsehbar.
Zudem findet ihr darin auch die Tätigkeiten, für die wir keine ASC vergeben.
Mit einer Überarbeitung des Kriterienkatalogs (April 2024), wurden zudem neue Posten aufgenommen. (IST NOCH IN BEARBEITUNG)
Daher kann das Engagement von Studierenden aller Initiativen gleichermaßen gewürdigt und mit ASC-Punkten belohnt werden.
Wenn ihr dennoch eine neue Tätigkeit im Katalog aufnehmen lassen möchtet (z. B. durch Gründung einer neuen Initiative), meldet euch bitte bei der ASC-Koordination mit folgendem Formular.
Wir prüfen euren Antrag und leiten ihn nach einer erfolgreichen Befürwortung unsererseits an den Prorektor für Lehre weiter.
Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, informieren wir euch selbstverständlich.
Aufgepasst:
Eine Aufnahme in den Kriterienkatalog kann auch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Daher reicht den Antrag frühzeitig bei uns ein und bleibt geduldig.
Dadurch sichert ihr euch auch die Möglichkeit direkt ASC zu erwerben 😉